Die Förderung für Wärmepumpen wurde zum 21. Juli 2026 neu geregelt. Manches ist weggefallen, anderes wurde gezielt auf Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen umgelenkt. Auf dieser Seite finden Sie den aktuellen Stand ohne Behördendeutsch, dazu einen Rechner für eine erste Einschätzung.

Stand dieser Seite: August 2026. Förderbedingungen ändern sich. Wir halten diese Seite aktuell, verbindlich sind aber immer die Angaben der KfW und die Prüfung durch einen Energieeffizienz-Experten. Wir begleiten Sie durch beides.

Was Sie bekommen

Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Sie werden addiert und dann gedeckelt.

30 %
Grundförderung
Bekommt jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe in ein bestehendes Wohngebäude einbaut.
16 %
Klimageschwindigkeits­bonus
Für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer Öl-, Kohle- oder Gas-Etagenheizung, oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung.
bis 40 %
Einkommensbonus
Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: bis 30.000 € gibt es 40 %, bis 40.000 € gibt es 30 %, bis 50.000 € gibt es 10 %.
5 %
Effizienzbonus
Seit 21. Juli 2026 ersatzlos entfallen. Ebenso der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 €.

Die Deckelung

Zusammengerechnet sind im Regelfall 70 % möglich. Die vollen 80 % erreichen nur Haushalte, die den höchsten Einkommensbonus erhalten. Gerechnet wird immer auf maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Daraus ergibt sich der Höchstzuschuss von 22.400 Euro.

Ein Hinweis für Vermieter: Wer die Immobilie nicht selbst bewohnt, erhält ausschließlich die Grundförderung von 30 %. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind an die Selbstnutzung gebunden.

Mehrfamilienhäuser

WohneinheitMaximal förderfähige Kosten
1. Wohneinheit28.000 €
2. bis 6. Wohneinheitje 15.000 €
ab der 7. Wohneinheitje 8.000 €

Ein Zuschlag, der oft übersehen wird

Für jedes minderjährige Kind im Haushalt wird das anzurechnende Einkommen pauschal um 10.000 Euro reduziert. Eine Familie mit zwei Kindern und 55.000 Euro zu versteuerndem Einkommen landet damit rechnerisch bei 35.000 Euro und rutscht in die 30-Prozent-Stufe. Das sind schnell mehrere tausend Euro Unterschied, und viele wissen davon nichts.

Förderrechner

Eine erste Einschätzung in dreißig Sekunden. Unverbindlich und ohne Angabe persönlicher Daten.

Was steht mir voraussichtlich zu?

Alle Angaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus16 %
Einkommensbonus0 %
Förderfähige Kosten28.000 €
Voraussichtlicher Zuschuss
46 % der förderfähigen Kosten
12.880 €

Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Förderberatung. Maßgeblich sind die Richtlinien der KfW und die Bestätigung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Wir stellen den Kontakt her.

Warum sich Warten dieses Mal nicht lohnt

Das klingt nach Verkäufersatz, ist aber diesmal schlicht die Beschlusslage. Drei Dinge sind bereits festgelegt:

Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung von 30 % auf 15 %. Sie halbiert sich also. Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten sind das 4.200 Euro weniger, allein aus diesem einen Punkt.

Unterm Strich: Wer die Modernisierung ohnehin in den nächsten zwei Jahren plant, fährt mit einem Antrag in diesem Jahr in aller Regel deutlich besser. Wer noch nicht sicher ist, ob eine Wärmepumpe zum Haus passt, sollte genau deshalb jetzt die Prüfung machen lassen und nicht erst im Winter.

So läuft es ab

Die Reihenfolge ist wichtig. Wer zuerst baut und dann den Antrag stellt, verliert die Förderung.

Kostenloser Vor-Ort-Termin

Wir schauen uns Heizlast, Heizkörper, Dämmung und Aufstellort an und sagen ehrlich, ob eine Wärmepumpe in Ihrem Fall sinnvoll ist. Wenn nicht, sagen wir das auch.

Bestätigung zum Antrag

Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte erstellt die sogenannte Bestätigung zum Antrag. Ohne dieses Dokument gibt es keine Förderung. Wir arbeiten mit Experten aus der Region zusammen und organisieren das für Sie.

Liefer- und Leistungsvertrag

Sie schließen den Vertrag mit uns ab, mit einer Klausel, die ihn vom Erhalt der Förderzusage abhängig macht. So gehen Sie kein Risiko ein.

Antrag im KfW-Portal

Der Zuschuss wird online im Portal „Meine KfW“ beantragt, Programmnummer 458. Wir zeigen Ihnen, welche Angaben wohin gehören.

Einbau und Auszahlung

Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Wir bauen ein, der Experte bestätigt die Durchführung, Sie reichen die Nachweise ein und die KfW zahlt aus.

Passt eine Wärmepumpe zu meinem Haus?

Das ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird, und sie lässt sich pauschal nicht beantworten. Was wir aus der Praxis sagen können:

Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass sich eine Wärmepumpe bei Ihnen nicht rechnet, sagen wir Ihnen das. Eine gut geplante Gas-Hybridlösung ist in manchen Gebäuden die vernünftigere Wahl, und ein unzufriedener Kunde nützt uns nichts.

Häufige Fragen

Ja, der Zuschuss wird erst nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Nachweise ausgezahlt. Deshalb empfehlen wir eine Vertragsklausel, die den Auftrag an die Förderzusage koppelt, und besprechen den Zahlungsplan vorher offen.

Je nach Aufwand meist im niedrigen vierstelligen Bereich. Diese Kosten sind allerdings selbst förderfähig und werden bei der Berechnung berücksichtigt. Wir nennen Ihnen die konkrete Größenordnung beim Vor-Ort-Termin.

Nein. Die Heizungsförderung der KfW gilt für bestehende Wohngebäude. Für Neubauten gibt es andere Programme mit eigenen Bedingungen, dazu beraten wir Sie gerne separat.

Realistisch drei bis sechs Monate. Der größte Teil davon ist Antrags- und Wartezeit, nicht Bauzeit. Der eigentliche Einbau dauert bei einem Einfamilienhaus in der Regel zwei bis vier Tage.

Eine Kombination mit Krediten der KfW ist möglich, eine doppelte Zuschussförderung für dieselbe Maßnahme nicht. Regionale Programme des Landes Baden-Württemberg oder der Kommune prüfen wir im Einzelfall mit.

Wenn wir vorher sauber prüfen, kommt das praktisch nicht vor. Sollte es doch passieren, greift die Rücktrittsklausel im Vertrag und Ihnen entstehen keine Kosten für die Anlage.

Lassen Sie uns rechnen

Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrem Gebäude und wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung, inklusive Fördersumme.

Alle Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf den Stand August 2026 und wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie stellen keine Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien der KfW sowie der Bescheid im Einzelfall.