Die Förderung für Wärmepumpen wurde zum 21. Juli 2026 neu geregelt. Manches ist weggefallen, anderes wurde gezielt auf Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen umgelenkt. Auf dieser Seite finden Sie den aktuellen Stand ohne Behördendeutsch, dazu einen Rechner für eine erste Einschätzung.
Was Sie bekommen
Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Sie werden addiert und dann gedeckelt.
Die Deckelung
Zusammengerechnet sind im Regelfall 70 % möglich. Die vollen 80 % erreichen nur Haushalte, die den höchsten Einkommensbonus erhalten. Gerechnet wird immer auf maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Daraus ergibt sich der Höchstzuschuss von 22.400 Euro.
Mehrfamilienhäuser
| Wohneinheit | Maximal förderfähige Kosten |
|---|---|
| 1. Wohneinheit | 28.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € |
| ab der 7. Wohneinheit | je 8.000 € |
Ein Zuschlag, der oft übersehen wird
Für jedes minderjährige Kind im Haushalt wird das anzurechnende Einkommen pauschal um 10.000 Euro reduziert. Eine Familie mit zwei Kindern und 55.000 Euro zu versteuerndem Einkommen landet damit rechnerisch bei 35.000 Euro und rutscht in die 30-Prozent-Stufe. Das sind schnell mehrere tausend Euro Unterschied, und viele wissen davon nichts.
Förderrechner
Eine erste Einschätzung in dreißig Sekunden. Unverbindlich und ohne Angabe persönlicher Daten.
Was steht mir voraussichtlich zu?
Alle Angaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
46 % der förderfähigen Kosten 12.880 €
Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Förderberatung. Maßgeblich sind die Richtlinien der KfW und die Bestätigung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Wir stellen den Kontakt her.
Warum sich Warten dieses Mal nicht lohnt
Das klingt nach Verkäufersatz, ist aber diesmal schlicht die Beschlusslage. Drei Dinge sind bereits festgelegt:
- Der Klimageschwindigkeitsbonus ist von 20 % auf 16 % gefallen und sinkt alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte. Im August 2028 entfällt er vollständig.
- Die maximal förderfähigen Kosten sind bereits von 30.000 auf 28.000 Euro gesunken und verringern sich ab Februar 2027 halbjährlich um weitere 750 Euro.
- Neu hinzu kommt ab 2027 lediglich ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen aus EU-Produktion. Er gleicht die Kürzung der Grundförderung aus, aber nur für einen Teil der Geräte.
Unterm Strich: Wer die Modernisierung ohnehin in den nächsten zwei Jahren plant, fährt mit einem Antrag in diesem Jahr in aller Regel deutlich besser. Wer noch nicht sicher ist, ob eine Wärmepumpe zum Haus passt, sollte genau deshalb jetzt die Prüfung machen lassen und nicht erst im Winter.
So läuft es ab
Die Reihenfolge ist wichtig. Wer zuerst baut und dann den Antrag stellt, verliert die Förderung.
Kostenloser Vor-Ort-Termin
Wir schauen uns Heizlast, Heizkörper, Dämmung und Aufstellort an und sagen ehrlich, ob eine Wärmepumpe in Ihrem Fall sinnvoll ist. Wenn nicht, sagen wir das auch.
Bestätigung zum Antrag
Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte erstellt die sogenannte Bestätigung zum Antrag. Ohne dieses Dokument gibt es keine Förderung. Wir arbeiten mit Experten aus der Region zusammen und organisieren das für Sie.
Liefer- und Leistungsvertrag
Sie schließen den Vertrag mit uns ab, mit einer Klausel, die ihn vom Erhalt der Förderzusage abhängig macht. So gehen Sie kein Risiko ein.
Antrag im KfW-Portal
Der Zuschuss wird online im Portal „Meine KfW“ beantragt, Programmnummer 458. Wir zeigen Ihnen, welche Angaben wohin gehören.
Einbau und Auszahlung
Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Wir bauen ein, der Experte bestätigt die Durchführung, Sie reichen die Nachweise ein und die KfW zahlt aus.
Passt eine Wärmepumpe zu meinem Haus?
Das ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird, und sie lässt sich pauschal nicht beantworten. Was wir aus der Praxis sagen können:
- Sanierte Altbauten funktionieren oft besser als gedacht. Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die nötige Vorlauftemperatur. Liegt sie unter 55 Grad, ist man meist auf der sicheren Seite.
- Alte Heizkörper sind selten ein Ausschlussgrund. Häufig reicht es, in ein oder zwei Räumen zu tauschen, statt das ganze Haus umzubauen.
- Fußbodenheizung ist ideal, aber keine Bedingung. Viele unserer Anlagen laufen auf klassischen Heizkörpern völlig zufriedenstellend.
- Der Stromverbrauch hängt an der Auslegung. Eine zu groß dimensionierte Anlage taktet und verbraucht unnötig. Hier trennt sich saubere Planung von schneller Montage.
- Der Schallschutz zum Nachbarn ist bei Außenaufstellung ein echtes Thema. Wir prüfen den Aufstellort vor der Angebotserstellung, nicht danach.
Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass sich eine Wärmepumpe bei Ihnen nicht rechnet, sagen wir Ihnen das. Eine gut geplante Gas-Hybridlösung ist in manchen Gebäuden die vernünftigere Wahl, und ein unzufriedener Kunde nützt uns nichts.
Häufige Fragen
Ja, der Zuschuss wird erst nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Nachweise ausgezahlt. Deshalb empfehlen wir eine Vertragsklausel, die den Auftrag an die Förderzusage koppelt, und besprechen den Zahlungsplan vorher offen.
Je nach Aufwand meist im niedrigen vierstelligen Bereich. Diese Kosten sind allerdings selbst förderfähig und werden bei der Berechnung berücksichtigt. Wir nennen Ihnen die konkrete Größenordnung beim Vor-Ort-Termin.
Nein. Die Heizungsförderung der KfW gilt für bestehende Wohngebäude. Für Neubauten gibt es andere Programme mit eigenen Bedingungen, dazu beraten wir Sie gerne separat.
Realistisch drei bis sechs Monate. Der größte Teil davon ist Antrags- und Wartezeit, nicht Bauzeit. Der eigentliche Einbau dauert bei einem Einfamilienhaus in der Regel zwei bis vier Tage.
Eine Kombination mit Krediten der KfW ist möglich, eine doppelte Zuschussförderung für dieselbe Maßnahme nicht. Regionale Programme des Landes Baden-Württemberg oder der Kommune prüfen wir im Einzelfall mit.
Wenn wir vorher sauber prüfen, kommt das praktisch nicht vor. Sollte es doch passieren, greift die Rücktrittsklausel im Vertrag und Ihnen entstehen keine Kosten für die Anlage.
Lassen Sie uns rechnen
Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrem Gebäude und wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung, inklusive Fördersumme.
Alle Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf den Stand August 2026 und wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie stellen keine Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien der KfW sowie der Bescheid im Einzelfall.